Keine Überraschung!
Wie nicht anders erwartet, hat das Verwaltungsgericht Meiningen heute Tommy Frencks Eilantrag gegen das Landratsamt Hildburghausen stattgegeben. Das „Rock gegen Überfremdung“ am 15.Juli, und somit auch das „Rock für Identität“ am 29. Juli gelten als politische Versammlungen. Für das Gericht hat der politisch Charakter mit den angekündigten Rednern und Musikbeiträgen und nicht der kommerzielle Charakter mit Eintrittsgeldern, Merchandise und CD-Verkauf überwogen.
Bei einem vorsichtig geschätzten Eintrittspreis von 30€ und angenommen 6000 Teilnehmern werden am 15. Juli, allein durch die Eintrittsgelder, 180.000€ steuerfrei in die verdeckten Kassen der Nazis und deren Strukturen fließen.
Was mit diesen Urteil in Zukunft auf Antifaschist*innen und Engagierte in Südthüringen zu kommen könnte, kann man sich denken.
UPDATE 3.7. 21:43 Uhr : Der Landkreis Hildburghausen wird Rechtsmittel gegen die heutige Entscheidung des VG Meiningen einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht Weimar ziehen: Erlaubnis für Rechtsrock-Konzert stößt auf Unverständnis
Wenn das OVG das Konzert oder einen Teil davon als kommerzielle Veranstaltung einstuft, müssten die Nazis Gewerbesteuern zahlen und ihnen könnten tiefer gehende Auflagen erteilt werden. Eine öffentliche Veranstaltung muss zum Beispiel immer ein Sicherheitskonzept mit Security, Rettungswagen, ausreichende Toiletten und vieles mehr bereit halten.
AAK Themar 1507